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KI-Kurs mit Bildungsgutschein

BG bei Kurzarbeit: strukturelle Voraussetzungen

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Schreibtisch mit Tablet, Notizbuch und Stift, ruhige Arbeitsatmosphäre

Wer in Kurzarbeit ist, kann über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III nicht ohne weiteres eine KI-Weiterbildung beantragen, weil das bestehende Arbeitsverhältnis als Hauptkriterium gegen die formelle Voraussetzung “arbeitssuchend” steht. Strukturell fällt die Kurzarbeit-Konstellation eher in den Bereich der Beschäftigtenförderung, also Qualifizierungschancengesetz (QCG) oder anderer Förderwege für Beschäftigte. Wer trotzdem einen Bildungsgutschein erwägt, sollte den Unterschied kennen und die richtige Förderschiene wählen. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Was dieser Ratgeber NICHT ist: Einzelfallberatung. Für deinen konkreten Fall ist der Berater bei der Agentur für Arbeit zuständig. Dieser Artikel beschreibt strukturelle Muster, keine Einzelpersonen.

Wie die Ausgangslage typischerweise aussieht

Ein typischer Fall ist die Konstellation: laufendes Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber hat aus konjunkturellen oder strukturellen Gründen Kurzarbeit angemeldet, ein Teil der Arbeitszeit fällt aus, der Lohn wird durch Kurzarbeitergeld nach § 95 SGB III ergänzt. Häufig kommt eine längere Phase von Unsicherheit hinzu: ist die Kurzarbeit vorübergehend, oder kündigt sich ein längerer Stellenabbau an? Antragsteller in dieser Lage suchen oft nach einer Möglichkeit, die freigewordene Zeit für eine Qualifizierung zu nutzen.

Häufig kommen drei zusätzliche Faktoren hinzu. Erstens der konkrete Wunsch, sich für den Fall einer späteren Kündigung schon jetzt neu zu positionieren. Zweitens die Frage, ob die Weiterbildung parallel zum Arbeitsverhältnis möglich ist. Drittens die Unsicherheit, welcher Förderweg zur Lebenslage passt.

Welche strukturellen Hindernisse auftauchen

Vier Hindernisse sind in dieser Konstellation typisch:

Das bestehende Arbeitsverhältnis ist kein “arbeitssuchend”. Wer in Kurzarbeit ist, gilt formell als beschäftigt. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist primär für arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen vorgesehen. Die Voraussetzungen liegen in der Kurzarbeit-Konstellation in der Regel nicht vor.

Falscher Förderweg. Viele Antragsteller wissen nicht, dass für Beschäftigte das Qualifizierungschancengesetz der passendere Weg ist. Dort ist die Förderung über den Arbeitgeber organisiert, mit anteiliger Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit. Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße.

Vollzeitmaßnahme parallel zum Arbeitsverhältnis schwer machbar. Vier Monate Vollzeit, 720 Unterrichtseinheiten, Live-Unterricht Mo bis Fr. Das ist mit einer auch nur teilweise bestehenden Beschäftigung nicht vereinbar. Wer parallel zur Beschäftigung lernen will, braucht ein anderes Format.

Unsicherheit beim Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber wissen nicht, wie das Qualifizierungschancengesetz funktioniert, und reagieren ablehnend auf Anfragen.

Wie der typische Lösungsweg aussieht

Ein häufiger Verlauf zeigt drei Wege, je nach individueller Lage.

QCG über den Arbeitgeber prüfen. Der Arbeitgeber kann beim örtlichen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit eine Förderung nach Qualifizierungschancengesetz beantragen. Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße: bei Kleinbetrieben unter 10 Mitarbeitern bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten, bei mittleren Betrieben anteilig. Im Falle einer parallel laufenden Kurzarbeit-Phase kann die Weiterbildung in den freigewordenen Stunden erfolgen, soweit der Arbeitgeber zustimmt.

Kündigung absehbar, Bildungsgutschein vorbereiten. Wenn die Kurzarbeit den Vorlauf zu einem Stellenabbau darstellt und eine Kündigung absehbar ist, kann der Bildungsgutschein zum Zeitpunkt der “drohenden Arbeitslosigkeit” relevant werden. Hier zählt der Übergang sauber geplant zu sein. Mehr im Artikel BG nach Kündigung: der typische Verlauf.

Eigene Vorbereitung in der Zwischenzeit. Wer noch nicht weiß, wohin die Lage führt, kann die Zeit für ein kostenloses Schnupperangebot nutzen, etwa den Schnupperkurs, um zu prüfen, ob eine spätere Vollzeit-Weiterbildung in Frage kommt. Das ist keine formale Maßnahme, sondern Vorbereitung.

Was strukturell oft hilft

Viele Antragsteller in dieser Konstellation berichten, dass mehrere Faktoren den Unterschied gemacht haben: der frühe Kontakt zum Arbeitgeberservice, sobald die Kurzarbeit-Lage stabil ist. Die saubere Trennung zwischen “Förderung über den Arbeitgeber (QCG)” und “Förderung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit (BG)”. Und die Bereitschaft, im Gespräch klar zu sagen, was die persönliche Lage ist und welcher Weg sinnvoll erscheint.

In der Beratungspraxis sehe ich, dass Antragsteller in Kurzarbeit oft den falschen Anlauf nehmen, indem sie direkt einen Bildungsgutschein verlangen. Die saubere Reihenfolge ist: Lage klären, Förderweg auswählen, dann beantragen.

Worauf besonders zu achten ist

Drei Punkte sind in dieser Konstellation strukturell wichtig:

  • Den Förderweg nicht vermischen. Bildungsgutschein und QCG sind zwei verschiedene Instrumente. Wer als Beschäftigter einen Bildungsgutschein verlangt, bekommt in der Regel eine Ablehnung wegen fehlender Voraussetzungen.
  • Den Arbeitgeber einbinden. Bei QCG ist der Arbeitgeber Antragsteller. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist dieser Weg nicht möglich. Wer keine Aussicht auf Zustimmung hat, sollte alternative Wege prüfen.
  • Realistische Zeitplanung. Die Übergangsphase Kurzarbeit-Kündigung-Antrag-Maßnahme dauert in der Praxis mehrere Wochen bis Monate. Wer das früh plant, hat geordnete Übergänge.

Wann der Weg typischerweise nicht funktioniert

In der Praxis scheitern Bildungsgutschein-Anträge in dieser Konstellation an drei Punkten:

  • Der Arbeitsvertrag besteht weiter, eine Arbeitslosigkeit liegt nicht vor und droht nicht akut.
  • Der QCG-Weg über den Arbeitgeber wird nicht geprüft.
  • Eine parallele Vollzeitmaßnahme zum laufenden Arbeitsverhältnis ist faktisch nicht möglich.

Wer die richtige Förderschiene wählt und nicht versucht, einen Beschäftigten-Sachverhalt unter den Bildungsgutschein zu zwingen, hat realistische Chancen. Offizielle Informationen zur Beschäftigtenförderung gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit zum Qualifizierungschancengesetz, die gesetzliche Grundlage zum Bildungsgutschein steht in § 81 SGB III.

Häufige Fragen

Kann ich während der Kurzarbeit überhaupt einen Bildungsgutschein bekommen?

In der Regel nein, weil die formale Voraussetzung “arbeitssuchend” oder “von Arbeitslosigkeit bedroht” bei laufendem Arbeitsverhältnis nicht vorliegt. Der passende Weg für Beschäftigte ist das Qualifizierungschancengesetz über den Arbeitgeber.

Wie hoch ist die Förderung beim Qualifizierungschancengesetz?

Die Förderquote der Lehrgangskosten richtet sich nach der Unternehmensgröße: Betriebe unter 10 Mitarbeitern bis zu 100 Prozent, Betriebe mit 10 bis 249 Mitarbeitern 50 bis 100 Prozent, Betriebe mit 250 bis 2.499 Mitarbeitern bis 50 Prozent, ab 2.500 Mitarbeitern bis 25 Prozent. Zusätzlich kann ein Lohnzuschuss möglich sein.

Kann ich nach dem Ende der Kurzarbeit den BG beantragen?

Wenn auf die Kurzarbeit eine Kündigung folgt und Arbeitslosigkeit eintritt oder droht, ja. Dann gilt der reguläre Weg über die Meldung als arbeitssuchend, das Beratungsgespräch und den Antrag im Bildungsgespräch.

Was, wenn mein Arbeitgeber QCG ablehnt?

Du kannst den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit informell ansprechen, ob dort Beratungsangebote für den Arbeitgeber bestehen. Eine erzwungene Zustimmung gibt es nicht. Wenn der Weg nicht geht, bleibt nur der Wechsel in eine andere Förderschiene nach Eintritt einer eventuellen Arbeitslosigkeit.

Kann ich in Vollzeit weitermachen, wenn ich aus Kurzarbeit in Arbeitslosigkeit wechsle?

Ja. Sobald die formalen Voraussetzungen für den Bildungsgutschein vorliegen, ist der reguläre Weg offen. Mehr im Artikel BG nach Kündigung.

Autor

Dr. Jens Aichinger, Gründer von SkillSprinters, DEKRA-zertifizierter Bildungsträger nach AZAV. Promovierter Naturwissenschaftler mit über zehn Jahren Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Berät Antragsteller und Arbeitgeber im Vorfeld der Förderentscheidung.

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Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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