KURSNET-Eintrag verstehen: was steht da drin
KURSNET ist die zentrale Datenbank der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung. Wer einen Bildungsgutschein einlösen will, sollte den Eintrag seiner gewünschten Maßnahme einmal in Ruhe lesen. Dort stehen alle Informationen, die der Berater im Gespräch ohnehin abruft: Maßnahmenummer, Förderfähigkeit, Anbieter, Dauer, Format, Inhalte, Abschluss. Wer den Eintrag versteht, geht vorbereitet ins Beratungsgespräch.
Was dieser Ratgeber NICHT ist: Einzelfallberatung. Für rechtliche Einzelfragen wende dich an einen Anwalt für Sozialrecht, den Sozialverband VdK oder die Caritas. Dieser Artikel ist allgemeine Information. Für deinen konkreten Fall ist dein Berater bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter zuständig.
Die wichtigsten Felder im Überblick
Ein KURSNET-Treffer ist nach einem festen Schema aufgebaut. Die für dich relevanten Felder sind:
| Feld | Was es sagt |
|---|---|
| Bezeichnung | Offizieller Name der Maßnahme |
| Maßnahmenummer | Achtstellige Kennung in KURSNET |
| Anbieter | Bildungsträger und Standort |
| Förderung | Welche Förderwege akzeptiert werden (Bildungsgutschein etc.) |
| Beginn / Ende | Konkrete Termine oder laufender Einstieg |
| Dauer | Anzahl Monate oder Wochen |
| Unterrichtseinheiten | Gesamtumfang in UE |
| Format | Vollzeit, Teilzeit, Online, Präsenz |
| Inhalte | Modulübersicht, Lernziele |
| Abschluss | Zertifikat, Prüfung, Portfolio |
| Voraussetzungen | Was Teilnehmer mitbringen müssen |
Wer alle diese Felder einmal abgeht, hat ein vollständiges Bild der Maßnahme. Das dauert keine zehn Minuten.
Bezeichnung und Maßnahmenummer
Die Bezeichnung ist der offizielle Name der Maßnahme. Sie sollte zur Werbung des Anbieters auf der Webseite passen. Nennt der Anbieter den Kurs auf seiner Webseite anders als in KURSNET, frag nach. Manchmal sind das nur Marketing-Varianten desselben Kurses, manchmal sind es zwei verschiedene Maßnahmen.
Die Maßnahmenummer ist die achtstellige Kennung. Sie ist eindeutig und identifiziert genau diese Maßnahme an genau diesem Standort in genau diesem Format. Mehr im Artikel zur Maßnahmenummer.
Anbieter und Standort
Im Anbieter-Feld steht der vollständige Name des Bildungsträgers und in der Regel auch der Standort der Maßnahme. Bei Online-Kursen ist der Standort oft der Sitz des Anbieters, nicht dein Wohnort. Das ist normal und ändert nichts an der Förderfähigkeit.
Wenn ein Anbieter mehrere Standorte hat, sind das in KURSNET separate Einträge mit separaten Maßnahmenummern. Wähl die Variante, die zu deiner Situation passt.
Förderung: das entscheidende Feld
Im Förder-Feld steht, welche Förderwege für diese Maßnahme akzeptiert werden. Für deinen Bildungsgutschein ist wichtig, dass dort “Bildungsgutschein” oder die entsprechende Bezeichnung auftaucht. Wenn nicht, kannst du den Gutschein dort nicht einlösen, auch wenn die Maßnahme inhaltlich passt.
Manche Maßnahmen sind zusätzlich für andere Förderwege geöffnet, etwa für das Qualifizierungschancengesetz oder den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Diese anderen Förderwege sind nicht das Thema dieser Spezial-Site, aber gut zu wissen.
Beginn, Ende und Dauer
Drei eng verbundene Felder. Manche Maßnahmen haben feste Startdaten (“nächster Beginn am 1. Juni”), manche bieten laufenden Einstieg an (“Beginn jederzeit möglich”). Bei festen Startdaten ist das Datum entscheidend für deine Planung des Bildungsgutscheins. Mehr dazu im Artikel Bildungsgutschein-Frist.
Die Dauer wird in Monaten oder Wochen angegeben. Wichtig: Vergleichbare Inhalte können in unterschiedlicher Dauer angeboten werden. Vollzeit ist kürzer, Teilzeit länger. Beim Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters dauert die Vollzeit-Variante 4 Monate mit täglichem Live-Unterricht.
Unterrichtseinheiten als Vergleichsmaß
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE) ist die wichtigste Vergleichsgröße zwischen verschiedenen Maßnahmen. Eine Unterrichtseinheit entspricht in der Regel 45 Minuten reiner Unterrichtszeit. Ein Vollzeit-Kurs mit 720 UE über 4 Monate hat eine andere Intensität als ein Kurs mit 400 UE über 6 Monate.
Bei einer KI-Weiterbildung sollten 600 bis 800 UE die Größenordnung sein, um die Inhalte solide abzudecken. Deutlich weniger ist oft Selbststudium mit Tutor-Begleitung. Deutlich mehr ist eine Kombination mehrerer Maßnahmen.
Format-Angaben
Im Format-Feld steht, ob die Maßnahme Vollzeit oder Teilzeit, online oder in Präsenz oder als Hybrid läuft. Wichtige Punkte:
| Format | Was zu beachten ist |
|---|---|
| Vollzeit | In der Regel kürzer, intensiver, ideal für Arbeitssuchende |
| Teilzeit | Länger, weniger intensiv pro Tag |
| Online | Du brauchst PC und stabile Internetverbindung |
| Präsenz | Anreise zum Standort nötig |
| Hybrid | Kombination, im Konzept genau beschrieben |
Mehr zu Online-Formaten im Artikel zu AZAV bei Online-Kursen, zu Präsenz im Artikel zu AZAV bei Präsenz-Kursen.
Inhalte und Abschluss
Im Inhalte-Feld findest du eine Modulübersicht, oft mit Lernzielen pro Modul. Lies das in Ruhe durch. Wenn die Inhalte zu deinen Karrierezielen passen, ist das ein gutes Zeichen. Wenn sie unklar oder allgemein bleiben, ist das ein Warnsignal.
Im Abschluss-Feld steht, welches Zertifikat du am Ende bekommst. Beim Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters ist es ein DEKRA-Zertifikat plus ein Portfolio-Projekt plus Microsoft AI-900 Fundamentals. Mehr im Pillar-Artikel.
Voraussetzungen
Im Voraussetzungs-Feld stehen die Bedingungen, die du als Teilnehmer mitbringen musst. Bei einer KI-Weiterbildung sind das in der Regel ein Schulabschluss (mindestens mittlerer Bildungsabschluss), grundlegende Computer-Kenntnisse (E-Mail, Browser, Office) und deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau, weil der Unterricht auf Deutsch stattfindet. Programmierkenntnisse sind nicht nötig. Dieser Punkt steht oft explizit, weil viele Antragsteller davor Angst haben.
Passen die Voraussetzungen nicht zu dir, frag den Anbieter nach Alternativen oder einer Vorbereitung.
Was nicht im KURSNET-Eintrag steht
KURSNET listet die Pflichtfelder. Was nicht dort steht, aber für dich wichtig ist: der Live-Anteil pro Tag (wird im Inhalte-Feld nur grob umrissen), die Größe der Lerngruppe, die Reaktionszeiten der Dozenten und die Persönlichkeit der Lehrkräfte.
Diese Punkte musst du beim Anbieter direkt erfragen. Mehr im Artikel zu Qualitätsfragen.
Wie du den Eintrag im Beratungsgespräch nutzt
Druck den KURSNET-Treffer aus oder speicher ihn als PDF und nimm ihn zum Termin mit. Notiere die Maßnahmenummer auf einem Zettel, damit du sie sofort nennen kannst. Und lies das Inhalte-Feld vorher, damit du die Module in eigenen Worten erklären kannst.
In unseren Beratungsgesprächen sehen wir, dass Antragsteller mit ausgedrucktem KURSNET-Treffer in der Hand strukturierter wirken. Das ist kein Trick, das ist Vorbereitung.
Mehr zur Vorbereitung im Artikel was du zum Termin mitbringen musst und im Artikel zu den fünf besten Argumenten.
Häufige Fragen
Wo finde ich KURSNET?
Auf kursnet-finden.arbeitsagentur.de. Die Suche ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.
Sind alle Bildungsgutschein-Maßnahmen in KURSNET gelistet?
Ja. Wenn eine Maßnahme nicht in KURSNET steht, ist sie nicht zugelassen. Die Listung in KURSNET ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit über den Bildungsgutschein.
Was bedeutet “laufender Einstieg”?
Manche Maßnahmen haben keine festen Startdaten. Du kannst zu fast beliebigen Terminen einsteigen. Bei Vollzeit-Maßnahmen ist das selten, bei E-Learning-Maßnahmen häufiger.
Stehen im KURSNET-Eintrag auch Erfolgsquoten?
In der Regel nicht. Vermittlungsquoten und Abbruchquoten musst du beim Anbieter direkt erfragen. AZAV verlangt, dass der Anbieter solche Kennzahlen erhebt, aber sie werden nicht in KURSNET veröffentlicht.
Kann ich KURSNET nach Bundesland filtern?
Ja. KURSNET hat Filter nach Bundesland, Stadt, Format, Förderung und weiteren Kriterien. So findest du Maßnahmen, die in deiner Region oder Online verfügbar sind.
Autor
Dr. Jens Aichinger, Gründer von SkillSprinters, DEKRA-zertifizierter Bildungsträger nach AZAV. Promovierter Naturwissenschaftler mit über zehn Jahren Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Berät Antragsteller im Gespräch vor dem Gespräch bei der Agentur für Arbeit.
Mehr über mich auf /über-den-autor/.
Zuletzt geprüft am 14. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
Bereit für den nächsten Schritt?
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Hintergrund direkt bei der Bundesagentur für Arbeit und in den §§176ff SGB III.
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